Sicherheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung
Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baubereich einem besonders hohen Unfall und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallquoten, insbesondere auch die der Unfälle mit tödlichem Ausgang oder schweren Verletzungen, sind mehr als doppelt so hoch, wie im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige.
Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden.
Dies stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen. Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen wurde deshalb als Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie in deutsches Recht die Baustellenverordnung erlassen.
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Der Bauherr als Veranlasser der Baumaßnahme trägt danach auch die Verantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung verpflichtet. |
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Der Alptraum:Bergung eines verletzten Bauhandwerkers nach einem schweren Unfall |
Die Pflichten der Arbeitgeber der Bauhandwerker (sowie deren Beschäftigten) nach dem Arbeitsschutzgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften bleiben davon unberührt.
Die Baustellenverordnung ergänzt damit das deutsche Arbeitsschutzrecht um folgende Pflichten für den Bauherren:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens
- Vorankündigung des Vorhabens bei der Aufsichtsbehörde bei größeren Baustellen
- Bestellung eine Sicherheits-Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden (auch Subunternehmer)
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten (z.B. Absturzhöhe über 7m, Gefahrstoffe auf der Baustelle, etc.)
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Diese Maßnahmen sollte jedoch keinesfalls nur als zusätzlicher Kostenfaktor gesehen werden, denn es können sich für den Bauherrn auch viele positive Effekte ergeben, z.B.:
- eine niedrigere Kosten, indem schon bei Planung günstige Sicherheitslösungen ermittelt und in die Ausschreibungen eingebunden werden
- eine Optimierung des Bauablaufes, indem Störungen vermieden, das Terminverzugsrisiko vermindert und die Qualität der geleisteten Arbeit erhöht werden
- eine Reduzierung der Kosten für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk, indem schon bei der Planung der Ausführung die erforderlichen Vorkehrungen für spätere Arbeiten berücksichtigt und in einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage dokumentiert werden.
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Nach all der Theorie ein bißchen Praxis vom alltäglichen Wahnsinn auf der Baustelle: Link!
Mit dem zuvor angebotenen Blick auf ein paar Beispiele größerer und kleinerer Sicherheitsmängeln aus dem Baualltag, möchten wir sicher nicht den Eindruck erwecken, dass alle diese Probleme und Mängel allgegenwärtig auf allen Baustellen sind. So sind die Bauherrn, die Planer, die Bauleiter und natürlich auch die meisten Bauhandwerker sehr wohl daran interessiert Unfälle und Schäden zu vermeiden. Ohne dieses Bemühen wäre auch der Einsatz der Sicherheíts-Koordinatoren zum Scheitern verurteilt. Dennoch sind die Unfallzahlen immer noch wesentlich höher als nötig. Gleichzeitig sind auch die Kosten für Schutzmaßnahmen in vielen Fällen noch deutlich zu hoch.
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Wir sehen unsere Aufgabe deshalb darin, durch gute, effektive Planung und durch regelmäßige Betreuung der am Bau Beteiligten, das bestehende Sicherheitsniveau noch ein gutes Stück zu verbessern und gleichzeitig die Gesamt-Kosten für Sicherheitsmaßnahmen zu reduzieren. |
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